AGB  

§ 1 Veranstalter  
Offizieller Veranstalter der Netzwerkparty ist der W2TJ-LAN e.V..  

§ 2 Bezahlung und Warteliste  
Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden. Bis zur Gutschrift der getätigten Überweisung auf unserem Konto (spätestens bis eine Woche vor der Lanparty) des Unkostenbeitrags ist noch kein Platz reserviert. Erst nach Gutschrift des an uns gezahlten Betrages erhält man den Status „Bezahlt“ und hat Anspruch auf einen Sitzplatz. Rabatte sind generell nicht kombinierbar. 

§ 3 Teilnahme  
Das Mindestalter, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, beträgt 18 Jahre. Beim Einlass ist ein Altersnachweis (Personalausweis) erforderlich. Andernfalls behält sich der Veranstalter vor, bei fehlen dieses Dokumentes, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 

§ 4 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.

 § 5 Rücktritt durch den Teilnehmer  
Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten Überweisungsschluss überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen, können bis zum festgesetzten Abmeldeschluss (1 Woche vor Beginn) schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis eine Woche vor der Lanparty ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten. 

§ 6 Haftung der Teilnehmer 
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung …). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz. 

§ 7 Nutzung von Software 
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien. Der Veranstalter behält sich vor, das Netzwerk auf illegale Daten zu filtern. Dies kann u.a. sein: pornographisches Material, Musik, Film und Spielmaterial das Urheberrechtlich geschützt ist. Generell ist es untersagt indizierte Spiele zu spielen. 

§ 8 Allgemeines Verhalten 
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern, werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat das Hausrecht

§ 9 Verhalten im Netzwerk  
Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist aussschliesslich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet. 

§ 10 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks  
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.

§ 11 Rauschmittel  
Das Mitbringen und Trinken von stark alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung nicht gestattet. Auch Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt. Es gelten gesetzliche Vorschriften. 

§ 12 Gesundheitliche Schäden  
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen. 

§ 13 Werbung / Handel 
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben. Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.

§ 14 Turniere und Preisvergabe  
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtswege.

§ 15 Abfall  ​
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen. Hier wird eine Platzpfandgebühr von 5€ erhoben, die nach sauberem verlassen des Platzes wieder ausgezahlt werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Platzpfand nach eigenem Ermessen einzubehalten, wenn grobe Verschmutzungen vorliegen. 

§ 16 Haftung durch den Veranstalter  
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.

§ 17 Änderungen der AGB´s  
Sollte der Veranstalter Änderungen an den AGB´s vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen AGB´s einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet. 

§ 18 Gültigkeit der AGB´s  
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben. Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.